Mathematik Lehramt (Staatsexamen)
Diese Seiten bieten Informationen über den Staatsexamensstudiengang Mathematik Lehramt. Hierbei handelt es sich um einen auslaufenden Studiengang, die Einschreibung ins erste Semester ist nicht mehr möglich. Für den Bachelor/Master-Studiengang Mathematik Lehramt finden Sie hier entsprechende Informationen.
Aktuelle Meldungen & Veranstaltungen
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Olaf Wittich
Fachstudienberater Lehramt Mathematik Staatsexamen
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Statistik-Vorlesung für Staatsexamenskandidaten
Da die Vorlesung "Statistik für Lehramtskandidaten" nicht mehr angeboten wird, können Staatsexamensstudierende stattdessen die Veranstaltung "Einführung in die angewandte Statistik" (4 SWS) besuchen.
Um auf die notwendigen 6 SWS zu kommen, wird eine verpflichtende Zusatzveranstaltung für Lehramtsstudierende im Staatsexamensstudiengang angeboten. Nähere Informationen können dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.
Änderung der Studienordnung zur Erweiterungsprüfung Mathematik (Staatsexamen)
Durch die Änderung der Studienordnung zur Erweiterungsprüfung (Nr. 2011/102) sind nun im Grundstudium die folgenden Lehrveranstaltungen zu belegen:
1. Analysis I
2. Lineare Algebra I
3. Stochastik I
Für alle drei Veranstaltungen sind Leistungsnachweise als Übungsscheine zu erwerben. Bei Berufskolleg in Kombination mit einer beruflichen Fachrichtung kann Analysis I gegebenenfalls durch Höhere Mathematik I ersetzt werden. Für weitere Informationen siehe die entsprechende Studienordnung. Falls Sie sich noch im Grundstudium befinden, aber bereits einen Leistungsnachweis in Linearer Algebra II oder Analysis II erworben haben, halten Sie bitte Rücksprache mit der Fachstudienberatung.
Durch die Änderung der Studienordnung zur Erweiterungsprüfung (Nr. 2009/068) sind nun im Rahmen der Ersten Staatsprüfung folgende Prüfungsleistungen zu erbringen:
1. Schriftliche Prüfung im gewählten Modul zur Fachwissenschaft Mathematik.
2. Mündliche Prüfung im gewählten Modul zur Fachwissenschaft Mathematik.
3. Mündliche Prüfung in Didaktik des Unterrichtsfaches Mathematik.
Die Reihenfolge der Prüfungsteile liegt im Ermessen der Kandidatin bzw. des Kandidaten.
Meldefristen erstes Staatsexamen
(Die folgenden Angaben sind unverbindlich. Verbindliche Auskünfte kann nur das zuständige Landesprüfungsamt erteilen.)
Bei der Anmeldung im Staatlichen Prüfungsamt zu Prüfungen des Ersten Staatsexamens sind folgende Fristen einzuhalten:
Schriftliche Prüfung
- 30. April (Prüfungszeitraum: Juli-September)
- 31. Oktober (Prüfungszeitraum: Februar-März)
- Nachreichfrist für fehlende Scheine: 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Staatsexamensprüfungen können zum einen von den Prüfern, zum anderen vom Landesprüfungsamt organisiert werden. Eine Meldung an das Landesprüfungsamt muss auf jeden Fall erfolgen; aber die Fristen hierfür (und ggf. der Aufwand damit) hängen von der Organisation ab. Konkret:
Organisation vom Landesprüfungsamt:
- 31. Januar (Prüfungszeitraum: April-Juli)
- 30. Juni (Prüfungszeitraum: Oktober-Januar)
- Nachreichfrist für fehlende Scheine: 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
Organisation von den Prüfern (empfohlene Variante):
Der Prüfling (also Sie) sprechen sich im Vorfeld - circa 8 Wochen vor dem gewünschten Termin im jeweiligen Prüfungszeitraum (siehe Organisation vom Prüfungsamt) - mit dem Erst-und Zweitprüfer ab; diese sind mit Prüfungsgebieten und Aufteilung einverstanden. Der Erstprüfer zeichnet das Meldeformular ab und legt den Termin und Ort fest. Der Prüfling (also Sie) gehen damit zum Prüfungsamt.
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Mentorenprogramm
Es wurde für die Studierenden des Lehramts Mathematik ein Mentorenprogramm eingerichtet. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Mentorenprogramm.