Zulassung zur Promotion

 

Das Zulassungsverfahren für Promtionsstudierende besteht üblicherweise aus zwei Teilen: Im formalen Teil muss die generelle Qualifikation für eine Promotion nachgewiesen werden, in der Regel durch das Zeugnis eines anerkannten Hochschulabschlusses. Zudem muss ein Betreuer bzw. eine Betreuerin für die Promotion gefunden werden.

Oft erfolgt eine Anstellung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Wissenschaftliche Mitarbeiterin, z.B. im Rahmen eines größeren Forschungsprojektes oder, abhängig von Fremdsprachenkenntnissen, auch als Unterstützung in der Lehre. Hierzu ist eine Bewerbung direkt auf die ausgeschriebene Stellen erforderlich.

Es gibt auch andere Wege eine Promotion an der RWTH Aachen zu finanzieren, aber hierfür ist es erforderlich einen Betreuer zu finden, der bei der Beantragung von Drittmitteln zur Finanzierung (z.B. eines Stipendiums) behilflich ist.